Zur Einschätzung einer drohenden Kindeswohlgefährdung ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG gesetzlich vorgeschrieben. Im Auftrag des Kinderschutzes erhalten Sie eine fachliche Beratung die folgende Inhalte umfasst:
Wir beraten Eltern und Personen, die Auffälligkeiten beobachten und sich zum Thema Kinderschutz erkundigen möchten. Für Fachkräfte die in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche arbeiten, bieten wir eine kollegiale Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft an.