MENU
KINDERSCHUTZ

Zur Einschätzung einer drohenden Kindeswohlgefährdung ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe nach §§ 8a/b SGB VIII und § 4 KKG gesetzlich vorgeschrieben. Im Auftrag des Kinderschutzes erhalten Sie eine fachliche Beratung die folgende Inhalte umfasst:

 

  • Konkretisierung und Dokumentation von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung
  • Einschätzung von Risiko- und Schutzfaktoren
  • Gestaltung von Prozessabläufen zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Beratung zur Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Personensorgeberechtigten
  • Entwicklung eines Schutzplans zur Gefahrenabwendung
  • Vermittlung von Helfersystemen (z.B. Organisationen die zur Entlastung der Familie beitragen können)
  • Umgang mit Gefährdungsmeldungen
  • Klären von rechtlichen Fragen

 

Wir beraten Eltern und Personen, die  Auffälligkeiten beobachten und sich zum Thema Kinderschutz erkundigen möchten. Für Fachkräfte die in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche arbeiten, bieten wir eine kollegiale Beratung als insoweit erfahrene Fachkraft an.