In Sozialpädagogischen Familien/Erziehungsstellen ist mindestens ein Elternteil ein berufserfahrener Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in/ Erzieher*in oder Heilpädagog*in. Zum Teil haben sozialpädagogische Eltern leibliche Kinder. Sie nehmen in ihren Räumlichkeiten ein bis drei Kinder auf.
Die Chancen für das Kind
Ziele der sozialpädagogischen Arbeit
Einem Kind Schutz, Halt, Sicherheit, Annahme und Orientierung geben.
Beschäftigungsart & Qualifikation der sozialen Eltern in Erziehungsstellen
Soziale Eltern in Erziehungsstellen nehmen Kinder und Jugendliche in ihren privaten Räumlichkeiten auf. Sie sind beim Träger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Qualifikation sozialer Eltern entspricht dem Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII.
Platz-Passung
Bei der Aufnahme eines jungen Menschen in einer Erziehungsstelle wird insbesondere beachtet, ob und inwieweit aufgrund des Alters, des Geschlechts und den jeweiligen systemischen und persönlichen Besonderheiten, welches Kind in welche Erziehungsstelle passt. Die Platz/ Passung wird im Rahmen des Bewerberverfahrens und der Anbahnung ermittelt.
Wesentliche Informationen auf einen Blick
Gesetzliche Grundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII
Anzahl der Plätze: 1 bis 3 Plätze für Mädchen und Jungen
Aufnahmealter: 0 bis 12 Jahre