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Leben in einer Wohngruppe
nach §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII

Sechs bis acht junge Menschen werden in individuell ausgerichteten Wohngruppen von sozialpädagogischen Fachkräften im aufsuchenden Dienst betreut. Eine Fachkraft ist jeweils die Bezugsperson für zwei Kinder. Das Angebot richtet sich auf eine weitgehend homogene Altersgruppe aus, um entwicklungspädagogische Ziele bestmöglich zu berücksichtigen (elementarpädagogisch, Grundschulalter, Jugend, Verselbständigung).

Angepasst an die jeweilige Entwicklung und das Alter des Kindes, besteht die Möglichkeit verschiedener Wohngruppenformen, die altershomogen aufeinander aufbauen. Die Vorteile dieses Konzeptes bestehen vor allem darin, dass der Kontakt zu den vertrauten Bezugspersonen und die sicheren Strukturen bleiben.

 

Die Chancen für das Kind

  • Leben in einer kleinen Gruppe mit individueller Begleitung des Kindes
  • Verlässliche Lebensverhältnisse und ein soziales Bezugssystem
  • Aufbau von Beziehungen zu den sozialen Bezugspersonen
  • Steuerbare Distanz für familienmüde Kinder und Jugendliche
  • Angemessene Berücksichtigung der Verlustängste von Ursprungseltern
  • Annäherung an ein familiäres Modell von Leben
  • Korrektur von Beziehungsstörungen
  • Eine Förderung der persönlichen Neigungen und Stärken
  • Eine individuelle Freizeitgestaltung
  • Die Integration in das örtliche Gemeinwesen
  • Ressourcen- und lösungsorientierte Unterstützung und Förderung

Ziele der sozialpädagogischen Arbeit

  • Überwindung von psychischen und sozialen Störungen durch soziales Lernen mit dem Ziel neue Konfliktlösungsstrategien zu entwickeln und persönliche Handlungskompetenzen erweitern
  • Kompensation und Überwindung von Entwicklungsdefiziten, durch pädagogische Förderung
  • Beziehungsstörungen korrigieren, durch Aufbau von Erfahrungsvertrauen
  • Steuerbare Distanz- und Nähe Regulation, durch Aufbau von Erfahrungsvertrauen
  • Coaching bei schulischer und beruflicher Entwicklung
  • Coaching für angemessene Freizeitgestaltung, bedarfsgerechte Erlebnispädagogik
  • Aufbau von Entwicklungs- und Reifungsprozessen sowie der Stärkung des Selbstbewusstseins und der systemischen Orientierung

Beschäftigungsart & Qualifikation der sozialen Fachkräfte in Wohngruppen

Das Wohngruppenteam arbeitet in einem geräumigen Haus, das vom Träger angemietet, eingerichtet und ausgestattet ist. Jedes Kind hat ein eigenes individuell eingerichtetes Zimmer. Das Wohngruppenteam ist beim Träger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Qualifikation der Fachkräfte entspricht dem Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII.

 

Platz-Passung

Bei der Aufnahme eines jungen Menschen in einer Wohngruppe achten wir darauf, dass das aufzunehmende Kind in die vorhandene Gruppenstruktur gut eingegliedert werden kann. Durch Kontakte im Vorfeld, durch Schnupperbesuche und Reflexion mit dem Team prüfen wir, welches Kind für die Wohngruppe passend erscheint.

 

Wesentliche Informationen auf einen Blick

Gesetzliche Grundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit § 34, 35, 35a und § 41 SGB VIII
Anzahl der Plätze: 6 – 8 Plätze für Mädchen und Jungen
Aufnahmealter: Ab 3 Jahren

 
SOZIALPÄDAGOGISCHES ZENTRUM
WESTERWALD

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