Sechs bis acht junge Menschen werden in individuell ausgerichteten Wohngruppen von sozialpädagogischen Fachkräften im aufsuchenden Dienst betreut. Eine Fachkraft ist jeweils die Bezugsperson für zwei Kinder. Das Angebot richtet sich auf eine weitgehend homogene Altersgruppe aus, um entwicklungspädagogische Ziele bestmöglich zu berücksichtigen (elementarpädagogisch, Grundschulalter, Jugend, Verselbständigung).
Angepasst an die jeweilige Entwicklung und das Alter des Kindes, besteht die Möglichkeit verschiedener Wohngruppenformen, die altershomogen aufeinander aufbauen. Die Vorteile dieses Konzeptes bestehen vor allem darin, dass der Kontakt zu den vertrauten Bezugspersonen und die sicheren Strukturen bleiben.
Die Chancen für das Kind
Ziele der sozialpädagogischen Arbeit
Beschäftigungsart & Qualifikation der sozialen Fachkräfte in Wohngruppen
Das Wohngruppenteam arbeitet in einem geräumigen Haus, das vom Träger angemietet, eingerichtet und ausgestattet ist. Jedes Kind hat ein eigenes individuell eingerichtetes Zimmer. Das Wohngruppenteam ist beim Träger sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Qualifikation der Fachkräfte entspricht dem Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII.
Platz-Passung
Bei der Aufnahme eines jungen Menschen in einer Wohngruppe achten wir darauf, dass das aufzunehmende Kind in die vorhandene Gruppenstruktur gut eingegliedert werden kann. Durch Kontakte im Vorfeld, durch Schnupperbesuche und Reflexion mit dem Team prüfen wir, welches Kind für die Wohngruppe passend erscheint.
Wesentliche Informationen auf einen Blick
Gesetzliche Grundlage: § 27 SGB VIII i. V. mit § 34, 35, 35a und § 41 SGB VIII
Anzahl der Plätze: 6 – 8 Plätze für Mädchen und Jungen
Aufnahmealter: Ab 3 Jahren